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Apache Webserver

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... root 443 0.0 0.1 5876 928 std   S 0:00.12 -tcsh (tcsh) root 450 0.0 0.1 2420 980   ??   Ss 0:00.04 httpd www 451 0.0 0.0 2420 268   ??   S 0:00.00 httpd root 452 0.0 0.0 1324 288 std   R+ 0:00.01 ps -aux ... Die Ausgabe zeigt, dass httpd mit der Prozessnummer 450 gestartet wurde und sofort, wie von  StartServers 1  verlangt, einen Child-Prozess gestartet hat. Der Child Prozess gehört, wie am USER-Eintrag für Prozess 451 sichtbar ist, dem Benutzer www, dessen Rechte stark eingeschränkt sind. Unter Windows steht diese Sicherheitsvorkehrung nicht zur Verfügung, Apache ignoriert dort die User und Group Direktiven. 4.2   Kontrolle von Code-Ausführung und Dateizugri en Dieser Abschnitt widmet sich den beiden Hauptgefahren. Die erste Gefahr ist, das Unheil anrichtender Code ausgeführt werden kann, worunter auch die Ausführung von Shell-Befehlen zählt. Die zweite Gefahr ist, dass unerlaubt auf Dateien zugegri en werden kann, sei es lesend oder schreibend. Den  ersten  Schutz  vor  unerlaubten  Zugri en  auf  Dateien  bietet  bereits das UNIX Dateisystem. Wie Abschnitt 3.5 beschreibt, wird die in der HTTP- Anfrage  gelieferte  URI  in  einen  Dateinamen  übersetzt.  Auf  diese  Datei  wird dann  als  der  Benuter  zugegri en,  unter  dem  die  Child-Prozesse  laufen,  dies sei im Folgenden webuser. Das bedeutet unter UNIX, dass die Rechte für die Datei entsprechend gesetzt sein müssen. Apache kann auf vier Dateiarten zugreifen, auf Verzeichnisse, Daten, Program- me und Shell-Skripte. Der webuser  muss das Recht haben sich alle ö entlichen Verzeichnisse  anzusehen.  Er  benötigt  für  Daten  Leserechte,  für  Programme Ausführungsrechte und für Skripte Lese- sowie Ausführungsrechte. Es  ist  sinnvoll,  ihm  diese  und  nur  diese  Rechte  zu  geben.  Wenn  die  Dateien webuser gehören, kann er selber (also auch ein von ihm ausgeführtes bösartiges Programm) seine Rechte beliebig ändern. Daher ist es aus Sicherheitsgründen sinnvoll,  wenn  die  Dateien  dem  root-Benutzer  gehören  und  der  Zugri   über das Setzen des Dateiattributes für “Andere“ geschieht10. Eine  weitere  Gefahr  droht  durch  die  Nutzung  von  symbolischen  Links. Einige  Dateien,  zum  Beispiel  CGI-Skripte  sollten  dem  webuser  gehören,  um nicht  das  Leserecht  für  die “Anderen“  setzen  zu  müssen.  D.h.  normalerweise hat nur der webuser  zugri  darauf. Ein normaler Nutzer kann (und das ist gut so) das Skript nicht lesen und ihm bleiben mögliche Sicherheitslücken in dem Skript verborgen. Nehmen  wir  an,  aufgrund  der  UserDir-Direktive,  können  Benutzer  in  ihrem WWW-Verzeichnis  Dateien  verö entlichen.  Platziert  ein  Benutzer  in  seinem 10UNIX bietet die Angabe von Rechten getrennt nach Besitzer, Gruppe des Besitzers und Anderen 17
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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